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   OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09   

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https://dejure.org/2009,9581
OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09 (https://dejure.org/2009,9581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2009 - 19 W 14/09 (https://dejure.org/2009,9581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2009 - 19 W 14/09 (https://dejure.org/2009,9581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 121 Abs 3 ZPO, § 121 Abs 4 ZPO, § 127 Abs 2 S 2 ZPO, § 567 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beschränkung der Beiordnung um eines auswärtigen Rechtsanwalts auf die Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschränkung der Beiordnung um eines auswärtigen Rechtsanwalts auf die Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
    Eine solche Beiordnung ist vielmehr nur dann möglich, wenn auch sonst nur Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts entstehen könnten, weil besondere Umstände im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen (BGH NJW 2004, 2749, 2750).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung der gebotenen (BGH NJW 2006, 3783, Rn. 8; NJW 2004, 2749, 2750; BAG NJW 2005, 3083, 3084) Berücksichtigung der Rechtsprechung, die bei Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts regelmäßig auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwaltes als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO ansieht (BGH NJW 2004, 2749, 2750 m.w.N.).

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
    Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat ihr Beschwerderecht auch nicht dadurch verloren, dass sie im Prozesskostenhilfeantrag mangels abweichender Erklärung konkludent ihr Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung (BGH NJW 2006, 3783) erklärt hat.

    Das gilt auch unter Berücksichtigung der gebotenen (BGH NJW 2006, 3783, Rn. 8; NJW 2004, 2749, 2750; BAG NJW 2005, 3083, 3084) Berücksichtigung der Rechtsprechung, die bei Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts regelmäßig auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwaltes als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO ansieht (BGH NJW 2004, 2749, 2750 m.w.N.).

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der gebotenen (BGH NJW 2006, 3783, Rn. 8; NJW 2004, 2749, 2750; BAG NJW 2005, 3083, 3084) Berücksichtigung der Rechtsprechung, die bei Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts regelmäßig auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwaltes als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO ansieht (BGH NJW 2004, 2749, 2750 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.08.2008 - 4 WF 93/08

    Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
    Danach liegen die Voraussetzungen für eine Beiordnung der Beschwerdeführerin ohne die vom Landgericht ausgesprochene Beschränkung nicht vor (vgl. auch OLG Rostock Jur Büro 2009, 97, 98; OLG Köln OLGR 2009, 90, 91; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 29.01.2008, 9 WF 392/07, Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2008 - 4 WF 125/07

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Gebühren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
    Gegen die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwaltes nach § 121 Abs. 4 ZPO spricht im übrigen auch der Umstand, dass die Entfernung zwischen dem Wohnort der Klägerin und dem Prozessgericht in Hanau etwa 70 km und damit kaum 50 km mehr als die Entfernung zur Kanzlei der Beschwerdeführerin betragen dürfte, so dass es ihr zuzumuten war, einen Prozessbevollmächtigten in Hanau zu beauftragen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 1355, Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2008 - 9 WF 392/07

    PKH: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten der Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
    Danach liegen die Voraussetzungen für eine Beiordnung der Beschwerdeführerin ohne die vom Landgericht ausgesprochene Beschränkung nicht vor (vgl. auch OLG Rostock Jur Büro 2009, 97, 98; OLG Köln OLGR 2009, 90, 91; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 29.01.2008, 9 WF 392/07, Juris).
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